Pressemitteilung vom 16. April 2019
Dieses Jahr fand die alljährliche Mitgliederversammlung der Selbsthilfegruppe für Klassische Homöopathie am 264. Geburtstag von Samuel Christian Hahnemann, dem Begründer der Homöopathie statt, der gebührend mit einem Kuchen gefeiert wurde.
Zu Beginn der Versammlung wurde von Birgit Raab, 1. Vorsitzende, ein kurzer Rückblick auf die Vorträge und Seminare von 2018 gegeben. „Wir freuen uns, dass unsere Veranstaltungen gut besucht sind und wir regelmäßig Lob und positive Worte zu unseren Aktivitäten erhalten.“
Namensänderung
Als sich vor fast 25 Jahren auf Initiative von Birgit Raab eine lose Gruppe von Interessierten an Homöopathie zusammengefunden hatte, war das Bestreben, zunächst gemeinsam mehr Wissen über Homöopathie zu gewinnen mit dem Ziel, sich selbst bei einfachen Erkrankungen homöopathisch helfen zu können. Aus Laien wurden im Laufe der Zeit Expertinnen für Homöopathie, ein Teil der Mitglieder sind nun Heilpraktiker*innen und der Verein hat in dieser Zeit ein hohes Maß an Professionalität entwickelt. Schon seit einiger Zeit war das Empfinden beim Vorstand und bei einigen Mitgliedern, dass der bisherige Vereinsname nicht mehr passt. Aus diesen Überlegungen wurde nun auf Antrag von Heidi Czech, eine Namensänderung von „Selbsthilfegruppe für Klassische Homöopathie e.V.“ in „Homöopathie-Verein Ansbach e.V.“ auf der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.
Für eine freie Impfentscheidung
Ein weiterer wichtiger Punkt war die Abstimmung eines offenen Briefes „Für eine freie Impfentscheidung – gegen eine Impfpflicht“ an Jens Spahn als Bundesgesundheitsminister. In den vergangenen Wochen wurde von verschiedenen Seiten die Einführung einer Zwangsimpfung gegen Masern gefordert.
Der Homöopathie-Verein Ansbach e.V. fordert von Spahn:
„Wir fordern den Erhalt einer freien, individuellen Impfentscheidung nach differenzierter, umfassender und ergebnisoffener Beratung. Wir lehnen eine allgemeine Impfpflicht ab. Wir fordern Sie auf, die nötigen Schritte einzuleiten, damit in Zukunft von Ärztinnen bei gemeldeten Masernerkrankungen grundsätzlich abgefragt und dokumentiert wird, ob der an Masern erkrankte Mensch gegen Masern geimpft war und wenn ja, wie oft. Diese Informationen sind an das Paul-Ehrlich-Institut zu übermitteln und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“
„Sollte eine Impfpflicht umgesetzt werden, bedeute dies nicht nur eine erhebliche Einschränkung von Grundrechten, sondern sei ein massiver Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit.“, so Birgit Raab, 1. Vorsitzende der Selbsthilfegruppe für klassische Homöopathie. Auf Antrag von Birgit Raab, 1. Vorsitzende, wurde dieser Brief ohne Gegenstimme verabschiedet.